Tarifpolitik

Eine autonome Tarifpolitik ist Teil der deutschen, europäischen Wirtschaftsordnung. Der Staat überlässt damit einen wichtigen Teil seiner Rechtsetzungsbefugnis nicht staatlichen Organisationen.

Eine autonome Tarifpolitik ist Teil der deutschen, europäischen Wirtschaftsordnung. Der Staat überlässt damit einen wichtigen Teil seiner Rechtsetzungsbefugnis nicht staatlichen Organisationen. Unternehmer und Gewerkschaften haben sich einst dafür stark gemacht, dass ihre Verbände die Arbeitsbedingungen für ihre Mitglieder – Betriebe und Beschäftigte – aushandeln. Der Arbeitgeberverband ist damit kein Selbstzweck, sondern eine Organisation von Arbeitgebern für Arbeitgeber. Letztlich bedeutet dieses Freiheitsrecht in einer Marktwirtschaft eine große politische und gesellschaftliche Verantwortung. Dies bedeutet aber auch: je stärker die Verbände sind, desto unabhängiger sind sie von staatlicher Einflussnahme.

Die Tarifautonomie beschreibt das verbriefte Recht für Arbeitgeber und Gewerkschaften, die Arbeitsbedingungen in der Fläche und auch für einzelne Betriebe selbständig, in eigener Verantwortung und ohne staatliche Einflussnahme zu regeln. Ohne eine freie Wirtschaftsordnung versehen mit dem Recht, Gewerbe zu betreiben und Vereinigungen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) gründen zu dürfen, wäre die Tarifautonomie undenkbar gewesen.

Kernkompetenz Tarifpolitik

Vom Flächentarifvertrag bis zur individuellen Lösung nach Maß
 

  • Durchführen von Tarifverhandlungen mit Augenmaß
  • Erhalten der Wettbewerbsfähigkeit als oberste Maxime
  • Betriebsspezifische Lösungen
  • Schutz vor Arbeitskampffolgen